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   LAG Düsseldorf, 17.05.2002 - 18 TaBV 26/02   

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https://dejure.org/2002,19399
LAG Düsseldorf, 17.05.2002 - 18 TaBV 26/02 (https://dejure.org/2002,19399)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.2002 - 18 TaBV 26/02 (https://dejure.org/2002,19399)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 18 TaBV 26/02 (https://dejure.org/2002,19399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Wahlvorschlagsliste gegen den Wahlvorstand auf Zulassung zur Betriebsratswahl; Heilbarkeit eines Mangesl des Wahlvorschlages; Streichung einzelner oder mehrerer Kandidaten ohne Einverständnis der Unterzeichner; Inhaltliche Änderung der Willensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamm, 24.03.2010 - 10 TaBVGa 7/10

    Gesetzlich bestimmte Amtszeit des Betriebsrates unter Ausschluss vertraglicher

    Die Amtszeit eines Betriebsrats nach § 21 BetrVG kann nicht durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber verlängert werden (a.A.: LAG Düsseldorf 17.05.2002 - 18 TaBV 26/02 - LAGE BetrVG 2001 § 14 Nr. 2).

    Der gegenteiligen Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (17.05.2002 - 18 TaBV 26/02 - LAGE BetrVG 2001 § 14 Nr. 2) vermag die erkennende Beschwerdekammer nicht zu folgen.

  • LAG Hamburg, 26.04.2006 - 6 TaBV 6/06

    Abbruch der Betriebsratswahl - offensichtlich anfechtbare Wahl - einstweilige

    In Ausnahmefällen kann aber auch eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen unkorrigierbarer, feststehender Wahlfehler im Einzelfall zur Anordnung eines Wahlabbruchs oder Eingriffs in das laufende Wahlverfahren führen (etwa Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; LAG Düsseldorf vom 17. Mai 2002 - 18 TaBV 26/02 - LAGE § 14 nF BetrVG 2001 Nr. 2).
  • LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12

    Betriebsratswahl bei Aldi in Greven kann mit der Liste "Die Wende" stattfinden -

    b) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ( 17.05.2002 - 18 TaBV 26/02 - LAGE BetrVG 2001 § 14 Nr. 2; a.A. GK/Kreutz, § 8 WO Rn. 9) ist aber zu der Überzeugung gelangt, dass § 8 Abs. 2 WO in der genannten Konstellation analogiefähig ist, also Fehler bei Veränderungen auf der Bewerberliste nach Leistung der erforderlichen Stützunterschriften innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Beanstandung durch den Wahlvorstand (auch) noch heilbar sind ( vgl. auch BAG, a.a.O.).
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2010 - 11 TaBVGa 7/10

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei unterlassener unverzüglicher Prüfung

    In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass durch die Nichtzulassung der "Liste B." zum einen die Beeinträchtigung des passiven Wahlrechts der betroffenen Wahlbewerber und andererseits eine Beeinträchtigung des aktiven Wahlrechts sämtlicher im Betrieb beschäftigter Mitarbeiter, denen es verwehrt würde, die auf der Wahlvorschlagsliste kandidierenden Bewerber zu wählen, droht (LAG Düsseldorf 17.05.2002 - 18 TaBV 26/02 - Rz. 62 LAGE § 14 BetrVG 2001 Nr. 2).
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